Was ist ein Co-Owner?

Im allgemeinen bedeutet das, dass ein Züchter vielversprechende Rassehunde gegen eine geringe Schutzgebühr abgibt und sich somit ein Zuchtrecht an den Hunden sichert.

Das Ziel der Co-Ownerschaft ist ein möglichst stressfreies Leben für den einzelnen Hund, fern des Züchterrudels und es ermöglicht zudem den Genpool beim Flat Coated Retriever breit zu fächern.

 

Ein Züchter kann selbstverständlich nur einer bestimmten Anzahl an Hunden im eigenen Haus gerecht werden. Dennoch ist er bemüht, einen möglichst breiten Genpool zu erzeugen und eigenen, vielversprechenden Nachwuchs zu fördern. Gerade bei Hunderassen, denen der enge Genpool zunehmend Schwierigkeiten bereitet, ist es sehr wichtig, „frisches Blut“ zuzuführen, z.B. durch Importhunde oder durch Fremdverpaarungen im Ausland.

 

Gibt ein Züchter eigene Nachzuchten in Miteigentümerschaft ab, bedeutet das, dass ein vielversprechender Welpe (gegen eine geringe Schutzgebühr) abgegeben wird. Der Züchter ist Eigentümer des Hundes. Der Hundehalter ist der Besitzer. Das alleinige Zuchtrecht liegt jedoch beim Züchter. Der neue Hundehalter verpflichtet sich, den Hund bei positiver Entwicklung zuchtfertig zu machen. Die Kosten hierfür übernimmt natürlich der Züchter.

 

Vorausschauend für einen Welpen (eher einen Rüden) im Jahr 2024 wohl Sommer/Herbst = eine Wurfplanung mit Sunny + ? geplant.

In Frage kommen Leute/Familien, die Spaß an einem Hund haben, der sich seinem natürlichem Bedürfnis nach Fortpflanzung erfreut. Und auch die Entwicklung der Welpen interessiert und mit Empathie im Blick haben. Co-Owner nur im Umkreis von ca. 60 km um Drensteinfurt.

 

 

Im Falle einer Hündin hat der Züchter das Recht, diese für 3 Würfe (je nach Absprache) zu sich zu holen. Ist der Zuchteinsatz beendet, wird der Besitzer alleiniger Eigentümer der Hündin

 

Rüden, die in Co-Ownerschaft gehen, kann der Züchter sowohl in seiner eigenen Zucht beliebig oft einsetzen, als auch für Hündinnen anderer Zuchtstätten zur Verfügung stellen. Der Rüde lebt ausschließlich bei den Besitzern/Haltern. Normalerweise kommen zu belegende Hündinnen für den Deckakt zum Rüden. Sobald der Züchter mit dem Deckeinsatz des Rüden zufrieden ist - spätestens mit 9 Jahren ist Rentenruhe , geht er in den alleinigen Eigentum der Hundehalter, inklusive Zuchtrecht über.

 

Die Tiere dürfen natürlich nicht kastriert werden. 

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.